Aktuell liegen keine Ausschreibungen vor.
Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. Der DJV gibt dazu einen Überblick. Mit der Verkündung am 19.02.2020 im
Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz am 20.02.2020 in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen,
Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17, S. 230 aus 2019 wurde nun veröffentlicht, dass das Hessische Jagdgesetz noch bis zum Jahr 2021 Bestand haben wird.
Der LJV hatte stets eingefordert, dass das Hessische Jagdgesetz sich bewährt habe und für fünf Jahre bis zum Jahr 2024 verlängert wird.